Verein - Startseite

Ämtler Tauschnetz

Teilnahmevereinbarung

Anpassungen per Juni 2006

1.
Das Ämtler Tauschnetz (ÄTN) ist ein Verein, der den Teilnehmer/innen ermöglichen will, untereinander Dienstleistungen und allenfalls Waren auszutauschen ohne Bezahlung von Geld. Er soll den Einzelnen ermöglichen, eigene Talente und Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen und den Zusammenhalt und sozialen Kontakt untereinander zu fördern. Als Verrechnungseinheit (Währung) gilt die Zeit.

2.
Allen Teilnehmer/innen wird vom Tauschnetz eine Tausch-Kontokarte ausgestellt. Der Austausch zwischen zwei Tauschwilligen wird in Stunden (ganze Std., oder gerundet auf ¼ Std.) verrechnet und auf den Tauschkarten der beteiligten Personen festgehalten. Der Saldo des Kontos darf auf der Guthabenseite wie auf der Schuldenseite nicht mehr als 20 Stunden überschreiten.

3.
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, keine Geldforderungen für geleistete Dienste zu stellen. Wenn vereinbart, kann für Reisespesen und für Materialien, die zur Ausführung eines Dienstes (Ersatzteile für Reparaturen etc.) ausserhalb des Tauschnetzes gekauft werden müssen, der Selbstkostenpreis verlangt werden.

4.
Das Tauschnetz organisiert regelmässige Tauschtreffs und erstellt für alle Teilnehmer/-innen eine Marktzeitung (Übersichtsliste von allen Angeboten und Nachfragen). Das ÄTN unterhält eine Homepage und aktualisiert die Marktzeitung und andere Informationen regelmässig. In der Marktzeitung werden Angebote und Nachfragen nicht mit Namen und Adressen, sondern über einen Code, der allen Teilnehmer/innen zugeteilt wird, identifiziert.

5.
Kein Teilnehmer und keine Teilnehmerin ist verpflichtet, ein Tauschgeschäft auszuführen oder auf ein Angebot einzugehen. Jeder Tausch ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den beiden Tauschenden.

6.
Zur Erledigung verschiedener Infrastrukturaufgaben im Tauschnetz (Versand, Administration, Arbeitsgruppen, Öffentlichkeitsarbeit etc.) leistet jede/r Teilnehmer/in einen Jahresbeitrag. Dieser setzt sich zusammen aus einem Zeitbeitrag ("Solidaritätsstunden" für den Pool) und einem Geldbeitrag. Solidaritätsstunden und Geldbeitrag werden jeweils an der GV festgelegt.
Kinder bis 16 Jahre werden den Eltern zugerechnet. Menschen, die regelmässig auf Spitex angewiesen sind, erhalten eine vom Vorstand bestimmte Anzahl Solidaritätsstunden aus dem Pool gutgeschrieben. Bei Eintritt ab 1. Juli betragen sowohl Zeit- als auch Geldbeitrag die Hälfte.

7.
Das ÄTN übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für innerhalb des Tauschnetzes durchgeführte Transaktionen. Die Tauschenden handeln in eigener Verantwortung. Versicherung ist Sache der Tauschenden.

8.
Das Tauschnetz behält sich vor, unpassende, unsittliche oder widerrechtliche Tauschangebote und Tauschgesuche auszuschliessen. Es ist Sache jedes Teilnehmers und jeder Teilnehmerin, darauf zu achten, nicht gegen standesrechtliche Bestimmungen einer Berufsgruppe zu verstossen.

9.
Struktur und Arbeitsweise des ÄTN werden regelmässig, unter Einbezug der praktischen Erfahrungen, evaluiert und den Bedürfnissen angepasst. Entscheidungen werden durch den Vorstand bzw. durch die Generalversammlung getroffen.

Affoltern am Albis, Juni 2006