Unter dem Namen "Verein Ämtler Tauschnetz" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Affoltern a. A. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Der Verein Ämtler Tauschnetz bezweckt die Stärkung der Solidarität und der Sozialzeitidee sowie der sozialen Kontakte, hauptsächlich im Bezirk Affoltern. Dazu bietet er insbesondere eine Plattform, um Dienstleistungen und Produkte (usw.) gegen Zeit zu tauschen.
· Aktivmitglieder sind TeilnehmerInnen am Ämtler Tauschnetz.
· Gönnermitglieder unterstützen den Verein ideell und finanziell.
Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person werden. Eintritt und Austritt erfolgen
auf Jahresende schriftlich an den Vorstand. Über Aufnahme neuer Mitglieder und den Ausschluss eines Mitgliedes
bei vereins-widrigem Verhalten entscheidet der Vorstand. Rekursinstanz ist die Generalversammlung des Vereins.
Die ordentliche jährliche Generalversammlung tritt im ersten Halbjahr des neuen Vereinsjahres zusammen.
Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
Die GV wird vom Vorstand einberufen, die ausserordentliche GV kann einberufen werden, wenn mindestens 1/5 aller
Mitglieder oder der Vorstand dies verlangen.
An der Generalversammlung hat jedes anwesende Aktivmitglied eine Stimme.
· Festsetzung der Jahresbeiträge
· Verabschiedung der Reglemente
· Wahl des Vorstandes und der RevisorInnen
· Abnahme von Versammlungsprotokoll, Jahresbericht, Jahresrechung und Budget sowie die Entlastung des Vorstands
· Statutenänderungen (bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder)
Die Traktanden sind spätestens zwei Wochen vor der Vereinsversammlung schriftlich allen Mitgliedern bekannt zu geben. Anträge von Mitgliedern müssen dem Vorstand spätestens sechs Wochen vor Vereinsversammlung schriftlich eingereicht werden. Jahresrechnung und Protokoll werden an der GV aufgelegt und können 14 Tage vorher bestellt werden
Der Vorstand setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen und wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selber, zu bestimmen sind mindestens PräsidentIn, KassiererIn, AktuarIn (Personalunion ist ausgeschlossen). Der Vorstand ist ermächtigt, einen Vorstandsausschuss und Arbeitsgruppen zu bestimmen. Ersatzwahlen für während der Amtsdauer ausscheidende Vorstandsmitglieder finden an der nächsten Generalversammlung statt. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Für Vorstandsbeschlüsse gilt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Für Geldgeschäfte gilt Kollektivunterschrift zweier Vorstandsmitglieder.
Die Vereinsversammlung wählt zwei RevisorInnen für eine Amtsdauer von zwei Jahren. Diese können nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sein. Sie kontrollieren die statutengemässe Verwendung der Mittel sowie die Buchführung und führen mindestens einmal jährlich eine Kontrolle durch.
Der Verein finanziert sich im wesentlichen durch Mitgliederbeiträge, Gönnerbeiträge, Spenden, Sponsorenbeiträge, Einnahmen von Aktionen.
Für die Schulden des Vereins haftet nur der Verein bis zur Höhe seines Vermögens. Eine persönliche Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf den Mitgliederbeitrag des laufenden Jahres, der an der Vereinsversammlung jährlich bestimmt wird. Gerichtsstand ist Affoltern a. A.
Der Verein kann von der Vereinsversammlung nur durch ein Mehr von mindestens 3/4 aller anwesenden Mitglieder
aufgelöst werden. Ein allfälliges Restvermögen geht an Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 17.6.2004 angenommen.
Verein Ämtler Tauschnetz
Der Gründungsvorstand: Heidi Bilang, Ursula Decurtins (Beatrice Egli)
Ruth Schollenberger, Sigmund Weber. - Neu im Vorstand ab 2010: Paul Betschart